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Supervisorische Fallbesprechung

Fortbildung für betriebliche AnsprechPersonen (BAP-P, BAP-S, BAP-Psych)

Kursbeschreibung

Als Betriebliche AnsprechPerson sind Sie durch Ihre spezielle Position im Unternehmen vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch die supervisorische Fallbesprechung können Sie Entlastung erfahren, da im geschützten Rahmen, Ängste, Unsicherheiten und belastende Arbeitssituationen offen angesprochen werden.

Eine Fallbesprechung mit mehreren Personen ist eine gute Gelegenheit zur Reflexion und zur Optimierung von Beratungsprozessen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, herausfordernde Fälle aus Ihrer praktischen Arbeit als betriebliche AnsprechPerson vorzustellen und diese gemeinsam mit den anderen Teilnehmer:innen zu besprechen.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird für Absolventen BAP-Psych im Erreichen des Zertifikats BAP-P angerechnet.

Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für CDMP-Weiterbildung anerkannt.

Zielgruppe

Betriebliche AnsprechPersonen -Prävention, -Sucht, -Psych

Inhalte

In der Fallbesprechung reflektieren wir gemeinsam konkrete Fälle aus Ihrer persönlichen Arbeit und daraus resultierende Herausforderungen. Der Fokus liegt hier auf dem Beratungsprozess. Ziel ist es, Lösungsprozesse in Gang zu setzen. Die Fallbesprechung kann für Klarheit, Orientierung und Kompetenzerweiterung in der Arbeit mit Klientinnen und Klienten sorgen und die Ideen anderer Teilnehmenden können zu einem Perspektivwechsel beitragen.

Methoden

Beispiele aus der Praxis, Diskussion, Erfahrungsaustausch

Seminarzeiten

1. Tag: 10.00 - 18.00 Uhr
2. Tag: 9.00 - 16.30 Uhr

Bitte beachten Sie:

Die bisherigen Fortbildungen für BAP-Sucht und BAP-Psych haben wir zusammengeführt in Fortbildungen für BAP-Prävention!
Sollten Sie trotzdem Bedarf an einem Upgrade auf BAP-Prävention haben, wenden Sie sich bitte direkt an den LWL-Präventionsfachdienst, wo individuelle Lösungen für ein Upgrade angeboten werden.

Organisatorisches

Termine

Aktuell sind keine Termine verfügbar.

Kosten

Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss (ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers) können Ausfallkosten fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung sowie den Stornobedingungen des Tagungshotels. Maximal betragen die Ausfallkosten 100% der Kurskosten.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Kurskosten fällig.

Die Abrechnung der Kurs- und Ausfallkosten erfolgt direkt über das Tagungshotel.


Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zur Durchführung unseres Kursangebotes inklusive der Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kursangebot/rechtliche-grundlagen-und-organisatorisches/

Kursleitung

Mitarbeiter:innen des LWL-Präventionsfachdienstes Sucht und Psyche im LWL-Klinikum Gütersloh – Bernhard-Salzmann-Klinik