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Finanzielle Förderungen

Schwerbehinderte Menschen können durch ihre Behinderungen im Laufe eines Arbeitsverhältnisses auf Schwierigkeiten am Arbeitsplatz stoßen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind vielleicht unsicher, ob sie einen schwerbehinderten Menschen einstellen sollen. Vielleicht beschäftigen sie einen schwerbehinderten Mitarbeiter, dessen Arbeitsplatz wegfällt, weil die Auftragslage schlecht ist oder der aus behinderungsbedingten Gründen seine Arbeit nicht mehr wie bisher ausüben kann. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des LWL-Inklusionsamtes Arbeit beraten hier den schwerbehinderten Menschen und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir prüfen, ob neue Arbeitsplätze finanziell gefördert werden können oder vorhandene Arbeitsplätze durch finanzielle Förderungen gesichert werden können.

Kündigungsschutz

Wir sind auch für die Durchführung des Zustimmungsverfahrens beim besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SBG IX) zuständig. Schwerbehinderten Menschen können wegen ihrer Behinderung Nachteile auf dem Arbeitsmarkt drohen. Der besondere Kündigungsschutz soll die behinderungsbedingten Nachteile, die für diese am Arbeitsplatz entstehen, ausgleichen.


Dabei arbeiten wir eng mit den örtlichen Fachstellen bei den Kreisen und Städten in Westfalen-Lippe zusammen.

Wir schalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den anderen Fachdiensten des LWL-Integrationsamts ein oder beauftragen die Integrationsfachdienste in Westfalen-Lippe, um eine Lösung der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu finden.

Wir sind außerdem Ansprechpartner, wenn es um Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement im Betrieb geht.