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Eine selbstständige Existenz gründen

Die Entscheidung, ob Sie eine selbstständige Existenz gründen, will gut überlegt und gut vorbereitet sein. Als schwerbehinderter Mensch bekommen Sie Hilfen, wenn Sie sich beruflich selbstständig machen wollen oder schon selbstständig sind.

Die Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf bei den Stadt- und Kreisverwaltungen in Westfalen-Lippe können Sie mit Darlehen und Zinszuschüssen unterstützen.

Die Voraussetzungen für Hilfen

 Sie können diese Hilfen erhalten, wenn

  • Sie sich selbstständig machen und dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beendet wird.
  • Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren und sich dann selbstständig machen.
  • Sie das nötige Fachwissen haben, um selbstständig in Ihrem Beruf zu arbeiten.
  • geprüft wurde, ob Sie als Person die Bedingungen für eine selbstständige Arbeit erfüllen.
  • Sie sich durch die Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen können.
  • geprüft wurde, ob Ihre Selbstständigkeit Erfolg haben kann.

Sie können noch weitere Leistungen bekommen. Zum Beispiel Arbeitsassistenz oder Leistungen für Fortbildung .