Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Teilhabeplanung Arbeit

Inklusion und Teilhabe sind im Arbeitsleben besonders wichtig – unter anderem, weil ein eigenes Einkommen für jeden Menschen die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist. Um jedem Menschen mit Behinderung die individuell passende Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen - ob in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - wurde das Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit“ entwickelt. Wie das funktioniert, fassen wir hier in neun Fragen und Antworten für Sie zusammen.

Inklusion im Arbeitsleben und das Modellprojekt Neue Teilhabeplanung Arbeit

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Das bekräftigt auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland gilt: Der Arbeitsmarkt soll offen, inklusiv und zugänglich für alle sein.

Als großer Eingliederungshilfeträger fördert und unterstützt der LWL Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben mit verschiedenen Leistungen. Um diese künftig noch passgenauer anbieten zu können, hat das LWL-Inklusionsamt Arbeit das „Modellprojekt Neue Teilhabeplanung Arbeit“ entwickelt.

In sechs Modellregionen hat das LWL-Inklusionsamt Arbeit gemeinsam mit den verschiedenen Netzwerkparterinnen und -partnern von Anfang 2020 bis September 2022 gut zwei Jahre lang erprobt, wie sich die unterschiedlichen Akteure in den Städten und Kreisen noch besser vernetzen können – und wie sie Menschen mit Behinderung damit noch ganzheitlicher und individueller auf ihrem Berufs- und Lebensweg begleiten, fördern und unterstützen können.

Das Modellvorhaben wurde prozessbegleitend evaluiert. Der Evaluationsbericht wird den politischen Gremien des LWL im Frühsommer 2023 mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen und zur Übertragung der im Modellvorhaben erprobten Instrumente, Formate und Prozesse auf ganz Westfalen-Lippe vorgelegt.

Wir fassen die neun wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema hier für Sie zusammen.

Zur Inklusion im Arbeitsleben

Antwort:

Viele Unternehmen oder öffentliche Organisationen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel der LWL, beschäftigen Menschen mit Schwerbehinderung. Im Jahr 2019 waren das rund 1,27 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland. Allerdings waren dennoch 11,2 Prozent der Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, arbeitslos. Zum Vergleich: Die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Schwerbehinderung lag in Deutschland im selben Zeitraum bei rund 5 Prozent.

Neben dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten die Werkstätten für Menschen mit Behinderung weitere Möglichkeiten, am Arbeitsleben teilzuhaben. Hier sind Menschen beschäftigt, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Die Werkstätten haben den Auftrag, allen Beschäftigten eine Aufgabe zu geben, die deren Fähigkeiten und Talenten entspricht. Außerdem sollen sie Menschen mit Behinderung beruflich (fort-)bilden und den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besonders fördern.

Für diesen Übergang setzt sich auch der LWL ein. Denn: Alle Menschen sollten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, so, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. Ein Baustein auf dem Weg dorthin ist das LWL-Budget für Arbeit. Es hilft dabei, Menschen mit Behinderung den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Antwort:

Mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt verdienen und für die Zukunft planen – genau das ist für Menschen ohne Behinderung oft eine Selbstverständlichkeit.

Im Sinne der Inklusion soll dieser Weg allen Menschen – unabhängig von der Art und Schwere der Beeinträchtigung – offen stehen, alle sollen ihren Arbeitsplatz frei wählen können. Ein solcher inklusiver Arbeitsmarkt schafft mehr Gleichberechtigung – für den einzelnen Menschen, aber auch innerhalb der Gesellschaft.

Nicht zuletzt hat es auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber viele Vorteile, Menschen mit Behinderung einzustellen: Eine vielfältige Belegschaft ist eine Bereicherung für die Arbeit und gut für das Betriebsklima, sie macht das Unternehmen attraktiver für Kundinnen und Kunden und ist ein Plus im Wettbewerb um Fachkräfte.

Antwort:

Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ebenso teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung. Ein wichtiger Bereich dieses gesellschaftlichen Lebens ist die Arbeit. Sie soll aber nicht in einer Sonderwelt, sondern in der Mitte der Gesellschaft stattfinden. Der Arbeitsalltag bietet allen Menschen eine Tagesstruktur und soziale Kontakte zu Arbeitskolleginnen und -kollegen – das ist für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen wichtig. Und zu einer umfassenden und gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gehört ebenso, sich einen Beruf aussuchen und diesen ungehindert ausüben zu können. Dazu ist es wichtig, dass der allgemeine Arbeitsmarkt inklusiver wird und Menschen mit Behinderungen mehr Chancen erhalten.

Damit das künftig besser funktioniert als bisher, regelt das Bundesteilhabegesetz (BTHG), dass Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gestärkt und Antragsverfahren vereinfacht werden müssen.

Zum Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit"

Antwort:

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit führt künftig alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – egal ob in einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – zusammen. Dazu wurde das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ auf den Weg gebracht.

Das Neue daran ist der ganzheitliche Ansatz. Es geht darum, individuell mit den Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, welche Möglichkeiten und Ziele sie bezüglich ihrer Arbeit haben. Jeder Mensch soll die Arbeitsstelle oder die Aufgabe finden, die zu ihr oder ihm passt. Das kann entweder dauerhaft oder übergangsweise in einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Ein Ziel des Modellprojekts ist es, dass mehr Menschen mit Behinderung von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. In vielen Fällen können bereits im Vorfeld Alternativen zu Werkstatt gefunden werden, zum Beispiel mit einer unterstützten Beschäftigung oder mit einer Stelle, die durch die Agentur für Arbeit mit einem Budget für Ausbildung oder mit dem LWL-Budget für Arbeit gefördert wird.

Dabei stehen zum Beispiel folgende Fragen im Fokus:

  • Wie ist die Lebens- und Wohnsituation? Welche familiären und sozialen Bezüge gibt es? Was braucht dieser Mensch – nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft?
  • Wie kann und möchte sie oder er sich weiterentwickeln?
  • Welche Fähigkeiten, Talente und Wünsche hat die Person?
  • Welchen beruflichen Weg könnte sie oder er am besten einschlagen, in welchem Job die persönlichen Fähigkeiten und Stärken besonders gut einsetzen?
  • Wie könnten oder sollten die Lebensumstände – zum Beispiel die Wohnung oder der Weg zur Arbeit – so angepasst werden, dass der Arbeitsalltag gut funktioniert?
  • Was kann und sollte gezielt gefördert und entwickelt werden?

Im Rahmen des Modellprojekts wird also nicht nur der konkrete Arbeitsplatz in den Blick genommen, sondern das gesamte Arbeits- und Lebensumfeld. Wenn ein Mensch zum Beispiel allein lebt und im Alltag Unterstützung braucht, werden die Kolleginnen und Kollegen des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe aktiv.

Der LWL entwickelt und erprobt für gut zwei Jahre in sechs Modellregionen (siehe unten) diese sogenannte ganzheitliche "Neue Teilhabeplanung Arbeit". Außerdem werden die örtlichen Netzwerke besser genutzt und ausgebaut. Der LWL arbeitet hierzu eng mit den Werkstätten, den Integrationsfachdiensten, den Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf, der Agentur für Arbeit und weiteren Akteurinnen und Akteuren auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet, um die gewonnenen Erkenntnisse später auf ganz Westfalen-Lippe übertragen zu können.

Antwort:

Bisher wurden beim LWL verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bereich Arbeit getrennt wahrgenommen, die künftig zusammen gedacht werden müssen: Auf der einen Seite die Aufgaben der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten, auf der anderen die Aufgaben der Begleitenden Hilfe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Durch die Trennung dieser Bereiche wurde bisher jeweils nur aus einem Blickwinkel auf einzelne Beschäftigte mit Behinderung geschaut. Das soll sich ändern.

In den Modellregionen werden künftig alle Leistungen aus einer Hand erbracht. Dabei stehen vor allem die Übergänge zwischen den Systemen im Mittelpunkt, zum Beispiel von der Schule in den Beruf oder von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Um das zu erreichen, wird die Struktur und die Lage des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region analysiert. Bestehende Netzwerke der jeweiligen Akteure am Arbeitsmarkt werden besser genutzt sowie weiter auf- und ausgebaut. Das ist wichtig, damit die verschiedenen Reha-Träger und weiteren Akteure – wie etwa Werkstätten, Integrationsfachdienste und Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf – gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten und so auf ihr Ziel hinarbeiten können: eine gute, individuell passende Teilhabeplanung für jeden Menschen zu erreichen.

Antwort:

Alle Menschen mit (Schwer-)Behinderung. Sie sollen durch die ganzheitliche Teilhabeplanung Arbeit künftig optimal auf ihrem Weg unterstützt werden.

Weil sich eine Veränderung in einem Lebensbereich jedoch oft auch auf einen anderen auswirkt, schaut der LWL im Rahmen der sogenannten Gesamtplanung zudem, ob er auch abseits des Bereichs Arbeit unterstützen kann. Wenn ein junger Mensch zum Beispiel eine Ausbildung beginnt, entsteht häufig auch der Wunsch, nicht mehr bei den Eltern, sondern selbständig zu wohnen. In solchen Fällen wird das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe gezielt in den Prozess einbezogen. Das Modellprojekt wird also auch dazu genutzt, an konkreten Beispielen neue, gut verzahnte Verfahren und Abläufe zu entwickeln, von denen später alle profitieren.

Antwort:

Die „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ wird derzeit in Bochum, Hamm und Münster sowie in den Kreisen Herford, Siegen-Wittgenstein und Warendorf erprobt. So kann der LWL sowohl in größeren Städten als auch in eher ländlich geprägten Orten in ganz Westfalen-Lippe Erfahrungen sammeln und diese später auf alle Städte und Kreise in der Region übertragen.

In den Modellregionen arbeitet das LWL-Inklusionsamt Arbeit schon jetzt intensiv mit seinen Partnerinnen und Partnern zusammen. Das sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, aber auch Förderschulen, Integrationsfachdienste, die Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf bei den Kreisen und Städten, die Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

In Zukunft sollen diese Netzwerke weiter ausgebaut und weitere Akteurinnen und Akteure, etwa Kammern, die lokale oder regionale Wirtschaftsförderung oder Arbeitgeber- und Selbsthilfeverbände eingebunden werden.

Antwort:

Seit Sommer 2019 wird in den drei Städten und drei Kreisen testweise erprobt, wie eine ganzheitliche Teilhabeplanung Arbeit am besten funktionieren kann. Der LWL hat dabei in seiner Rolle als Eingliederungshilfeträger die wichtige Aufgabe, Prozesse zielgerichtet zu steuern und dabei auch zu überprüfen, ob bestimmte Maßnahmen die gewünschte Wirkung entfalten. Deshalb ist es für den LWL ein wichtiger Teil des Modellprojekts, herauszufinden, wie er mit den verschiedenen Leistungsträgern optimal zusammenarbeiten und die bisher getrennten Systeme besser miteinander verzahnen kann.

Zwei Beispiele, wie diese Arbeit in der Umsetzung aussehen kann:

1.)
In Workshops kommen alle Beteiligten an einen Tisch und erarbeiten gemeinsam Ansätze, um die Talente und Fähigkeiten des jeweiligen Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt zu erkennen und zu fördern. Anschließend startet entweder dort eine passende Beschäftigung, bei der Menschen mit Behinderung weiter begleitet und gefördert werden – oder der Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird vorbereitet, umgesetzt und im besten Fall nachhaltig gesichert.
Praktika und Außenarbeitsplätze sind eine gute Möglichkeit, den allgemeinen Arbeitsmarkt kennenzulernen. Parallel wird frühzeitig geprüft, welche begleitenden und unterstützenden Maßnahmen sinnvoll sein könnten, damit ein Übergang auch langfristig erfolgreich ist. Das kann ein begleitendes Jobcoaching sein, aber auch der Einsatz des Technischen Beratungsdienstes des LWL-Inklusionsamts Arbeit. Dieser überprüft vor Ort, ob und wie ein Arbeitsplatz noch besser und auf die jeweils individuelle Behinderung angepasst gestaltet werden könnte. In den Modellregionen werden also unterschiedliche Methoden und Instrumente ausprobiert.

2.)
Damit die Werkstätten, die Integrationsfachdienste und der LWL gut und zielgerichtet zusammenarbeiten und „an einem Strang“ ziehen können, werden die schon bestehenden Netzwerke in den Regionen ausgebaut – zum Beispiel durch regelmäßige Treffen der verschiedenen Akteure im Rahmen von Inklusionskonferenzen oder Netzwerktreffen. So können sie sich gegenseitig und ihre Arbeit besser kennenlernen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das Ziel ist, dass sich alle gemeinsam für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben verantwortlich fühlen und nicht Zuständigkeiten oder Verantwortung hin- und herschieben.

Antwort:

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit sammelt die Ergebnisse und Erkenntnisse aus allen Modellregionen und wertet laufend aus, was gut funktioniert und schon auf andere Modellregionen übertragen werden kann. Es prüft zum Beispiel mit der Unterstützung eines Beratungsunternehmens, was zu einem gelingenden Fallverlauf beiträgt, welche Erfolgsfaktoren es also gibt. Hierzu werden sowohl Kooperationspartner als auch Menschen mit Behinderungen befragt. Auch die Einschätzungen der verschiedenen Expertinnen und Experten im LWL-Inklusionsamt Arbeit werden einbezogen.
Der LWL dokumentiert zudem, wie viele Menschen aus unterschiedlichen Lebenssituationen heraus – zum Beispiel unmittelbar nach der Schule, nach einer Arbeitslosigkeit oder nach einer medizinischen Rehabilitation – in eine Werkstatt aufgenommen werden. Im Umkehrschluss wird geprüft, wie viele Menschen im Rahmen des Modellprojekts aus einer Werkstatt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz wechseln konnten und für wie viele Menschen mit Hilfe des LWL-Budgets für Arbeit eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zur Werkstatt ermöglicht wurde. Auch die Voraussetzungen für eine besonders gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kooperationspartnern werden genauer unter die Lupe genommen.

Das Besondere: Die Evaluation steht nicht am Ende des Prozesses, sondern begleitet das Modellprojekt. So können die Ergebnisse möglichst direkt übertragen werden und fachliche Entwicklungen und Erkenntnisse unmittelbar in den weiteren Prozessverlauf einfließen. Schritt für Schritt werden auf diese Weise optimale Strukturen, Abläufe und Standards erarbeitet.

Nach Abschluss des Modellprojekts im Herbst 2022 sollen die gewonnenen Erkenntnisse genutzt und langfristig in allen Kreisen und Städten eine „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ eingeführt werden, um ein vernetztes System für ganz Westfalen-Lippe zu schaffen.