Außergewöhnliche Belastungen
Viele Behinderungen wirken sich nicht auf die Arbeitsleistung von Beschäftigten aus. Manche Menschen leisten wegen ihrer Behinderung aber weniger als im Betrieb üblich oder brauchen wegen ihrer Behinderung Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen.
Personeller oder finanzieller Aufwand
Diese außergewöhnliche Belastung kann für einen Arbeitgeber mit einem finanziellen wie auch einem personellen Aufwand verbunden sein. In diesem Fall kann der Arbeitgeber beim LWL-Inklusionsamt Arbeit einen Zuschuss zum teilweisen Ausgleich der Belastungen beantragen.
Personelle Unterstützung
Ein Mensch mit Schwerbehinderung kann auf die Hilfe einer anderen Mitarbeiterin oder eines anderen Mitarbeiters angewiesen sein beziehungsweise braucht mehr Unterstützung als üblich, um seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Es entsteht eine außergewöhnliche Belastung, wenn die Unterstützungsperson dem Menschen mit Schwerbehinderung während ihrer Arbeitszeit in der Regel mindestens eine Stunde am Tag hilft. Hier einige Beispiele:
- Eine Unterstützungsperson holt für einen schwerbehinderten Kollegen im Rollstuhl regelmäßig Akten aus dem Schrank.
- Eine Unterstützungsperson hilft einer hörbehinderten Kollegin regelmäßig bei der Verständigung mit hörenden Kollegen.
- Eine Unterstützungsperson bespricht mit einer Kollegin mit geistiger Behinderung regelmäßig die Arbeitsabläufe am Arbeitsplatz.
Falls es im Betrieb keine Unterstützungsperson gibt, kann der Mensch mit Schwerbehinderung gegebenenfalls die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz beantragen.
Behinderungsbedingte Leistungseinschränkung
Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wegen ihrer Behinderung weniger als im Betrieb üblich leisten. Wenn ein Beschäftigter mit Schwerbehinderung auf Grund seiner Behinderung für längere Zeit zwischen 30 Prozent und 50 Prozent weniger leisten kann, kann das LWL-Inklusionsamt Arbeit dem Arbeitgeber einen Beschäftigungssicherungszuschuss zum teilweisen Ausgleich dieser Leistungseinschränkung zahlen.
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Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren "ZB Info Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" und "ZB Spezial Finanzielle Förderung".