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Arbeitsassistenz

Im Berufsalltag sind einige Menschen mit Behinderung darauf angewiesen, dass bestimmte Handgriffe für sie übernommen werden. Sie brauchen eine Arbeitsassistenz.

Die Assistenzkraft übernimmt nur Unterstützungsarbeiten auf Anweisung. Die Arbeitsassistenz hilft bei Arbeiten, die wegen der Behinderung nicht durchgeführt werden können. Die Aufgaben, die den Beruf ausmachen, kann der Mensch mit Behinderung selbst erledigen.

Im Rahmen der verfügbaren Mittel beim LWL-Inklusionsamt Arbeit besteht für den Menschen mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten einer solchen Arbeitsassistenz. Auch für Selbstständige besteht ein solcher Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten.

Wie wird Arbeitsassistenz organisiert?

Die Personen, die die Arbeitsassistenz ausüben sollen, können vom Menschen mit Behinderung selbst ausgesucht werden. Jemand, der als Arbeitsassistenz arbeitet, braucht keine Ausbildung.

Es gibt zwei Wege, die Arbeitsassistenz zu organisieren:

  • Die oder der Beschäftigte mit Behinderung stellt die Arbeitsassistenzkraft selbst ein. Sie oder er wird auf diese Weise Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten (Arbeitgebermodell).
  • Die oder der Beschäftigte mit Behinderung beauftragt und bezahlt einen Anbieter, der solche Assistenzdienstleistungen anbietet (Dienstleistungsmodell).

Wer übernimmt die Kosten?

Bei einem neuen Arbeitsverhältnis ist meist die Agentur für Arbeit zuständig. Bei einem bereits länger bestehenden Arbeitsverhältnis ist in der Regel das Inklusionsamt zuständig.

Die Kosten werden nur unter bestimmten Umständen übernommen:

  • Es müssen alle Möglichkeiten der betrieblichen Unterstützung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes ausgeschöpft sein.
  • Der Unterstützungsbedarf / Assistenzbedarf muss regelmäßig sein.
  • Die Person mit Behinderung muss mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Das Arbeitsverhältnis muss für länger als 8 Wochen bestehen.

 

Wie hoch der Bedarf an Arbeitsassistenz ist, wird vom LWL-Inklusionsamt Arbeit geprüft und festgestellt. Wird Arbeitsassistenz bewilligt, wird einmal im Monat ein bestimmter Betrag an die Beschäftigte oder den Beschäftigten mit Behinderung gezahlt. Es erfolgt dann eine Abrechnung, bei welcher die entsprechenden Zahlungen nachgewiesen werden müssen.

Wer hilft bei der Beantragung?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei der Beantragung und beraten gern hierzu.