Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen so einzurichten und zu gestalten, dass diese Beschäftigten am Arbeitsleben teilhaben und ihre Fähigkeiten nutzen können. Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und Arbeitsorganisation sollen so gestaltet sein, dass der Mensch mit Behinderung seine Fähigkeiten zur Erbringung seiner Arbeitsleistung ausschöpfen kann. Davon wiederum profitiert auch der Betrieb.
Unser Beratungsangebot
Je nach Behinderung und deren Auswirkungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten einen Arbeitsplatz auszustatten. Hier berät das LWL-Inklusionsamt Arbeit mit seinen verschiedenen Fachdiensten zu den unterschiedlichsten Behinderungen:
Zuständigkeit
Finanzielle Förderung bei behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung
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Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren "ZB Info Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" und "ZB Spezial Finanzielle Förderung".