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Voraussetzungen für Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit

Wir können unsere Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Westfalen-Lippe erbringen.
Um eine finanzielle Leistung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Je nach Leistungsart, sind diese Voraussetzungen unterschiedlich. Sie finden diese bei den Beschreibungen unserer einzelnen Leistungen.
Einige Bedingungen müssen jedoch generell erfüllt sein:

  • Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit vor.
  • Die Arbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Die Beschäftigung dauert länger als 8 Wochen.

 

Die Leistungen der Rehabilitationsträger (wie zum Beispiel Gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Sozialhilfe, Öffentliche Jugendhilfe, Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden) sind vorrangig vor den Leistungen des Inklusionsamtes. Ist also kein Rehabilitationsträger zuständig, kann das Inklusionsamt Leistungen erbringen.