Wir weisen darauf hin, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens nach den §§168 ff SGB IX für die Einhaltung des ihm obliegenden Arbeitnehmerdatenschutzes für alle Beschäftigten verantwortlich ist. Einen Leitfaden zur sicheren Kommunikation mit dem LWL finden Sie hier.
Formulare
Hier finden Sie die Formulare für Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit im Schwerbehindertenrecht und in der Eingliederungshilfe. Sie können die Anträge herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen an uns. Vollständig ausgefüllte Unterlagen helfen uns dabei, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Ausfüllbarer Antrag auf Zustimmung zur Kündigung
Ausfüllbare Schweigepflichtsentbindung für den Arbeitnehmer
Fragebogen Arbeitnehmer Kündigungsschutz
Hier finden Sie den Fragebogen für den Arbeitnehmer sowie die Hinweise auf die Mitwirkungspflichten und den Datenschutz
Hinweis auf die Mitwirkungspflichten für den Arbeitgeber
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Die Anträge zur begleitenden Hilfe können mit dem Formular schriftlich per Post oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: leistungsantraege.inklusionsamt-arbeit@lwl.org gestellt werden.
Antrag des Arbeitgebers auf Förderung wegen einer außergewöhnlichen Belastung
Der Antrag kann auf dem Online-Serviceportal des LWL oder per Mail an leistungsantraege.inklusionsamt-arbeit@lwl.org oder schriftlich per Post gestellt werden.
Ausfüllbarer Mittelabruf für den Arbeitgeber
beim Abruf der bewilligten Förderung wegen einer außergewöhnlichen Belastung
Folgeantrag auf Gewährung von Arbeitsassistenz (nur für Dolmetschleistungen)
LWL-Budget für Arbeit
Antrag für ein Inklusionsbudget (Einzelmaßnahme)
aus dem LWL-Budget für Arbeit
Antrag für ein Inklusionsbudget (Gruppenmaßnahme)
aus dem LWL-Budget für Arbeit
Inklusionsbetriebe
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Formular für die Persönliche Angaben zur Aufnahme in den Arbeitsbereich
Datenschutzhinweise
Hier finden Sie die Datenschutzhinweise.
Bergmannversorgungsschein
Nur aufgrund eines schriftlichen Antrages kann im Einzelfall geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Zuerkennung des Bergmannsversorgungsscheins erfüllt sind.
Selbstverständlich kann ein schriftlicher Antrag auch formlos unmittelbar an das LWL-Inklusionsamt Arbeit - Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein - gerichtet werden.
Der Antrag kann mit dem Formular schriftlich per Post oder elektronisch an bergmannsversorgungsschein@lwl.org gestellt werden. Per FAX senden Sie den Antrag an 0251 591-4111.