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Informationen für Beschäftigte mit Behinderung

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu bieten wir schwerbehinderten Beschäftigten ein vielfältiges Angebot und umfangreiche Informationen.

Unsere Ansprechpersonen beraten Sie im Arbeitsleben

Fachdienst für Menschen mit psychischen, neurologischen und kognitiven Behinderungen

Durch Gespräche mit den Vorgesetzten und Kollegen sowie durch Erarbeitung von Maßnahmen und Lösungen werden Vorurteile abgebaut und Unsicherheiten überwunden.

Zum Fachdienst für psychische, neurologische und kognitive Behinderung

Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung

Geeignete technische Hilfsmittel und personelle Unterstützung können den Arbeitsalltag für Menschen mit Hörbehinderung erleichtern und Missverständnisse verhindern.

Zum Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung

Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung

Mit geeigneten Hilfsmitteln, Schulung und Training sowie einer individuellen Arbeitsplatzanpassung können Barrieren durch Einschränkungen im Sehvermögen überwunden werden.

Zum Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung

Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort

Wir arbeiten eng mit den örtlichen Integrationsfachdiensten (IFD) zusammen. Hier finden Sie Ansprechpersonen, die Sie zum Arbeitsleben beraten und unterstützen.

Zu den Integrationsfachdiensten (IFD)

Unsere Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Weitere Themen für Beschäftigte mit Behinderung

Jobcoaching

Manchmal können von Menschen mit Behinderung Arbeitsabläufe nicht erfasst werden. Arbeitsabläufe können mit einem Jobcoach trainiert werden. Hier können wir ein berufliches Arbeitstraining fördern.

Zum Jobcoaching

LWL-Budget für Arbeit

Der Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird durch das LWL-Budget für Arbeit gefördert.

Zum LWL-Budget für Arbeit

Übergang Schule-Beruf

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf machen sich sich auf den Weg in das Berufsleben. Hier unterstützt unser Fachbereich KaoA-STAR.

Zum Übergang Schule-Beruf

Technischer Beratungsdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung

Der Arbeitsplatz eines Menschen mit Behinderung sollte entsprechend behinderungsgerecht gestaltet sein. Hier berät unser Technischer Beratungsdienst.

Zum Technischen Beratungsdienst

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind Betriebe auf dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Diese Inklusionsbetriebe unterstützen und fördern wir.

Zu den Inklusionsbetrieben

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit ist zuständig für die WfbM, aber auch für den Übergang aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zu den Werkstätten für behinderte Menschen

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen besitzen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes einholen müssen.

Zum besonderen Kündigungsschutz