Sie planen die Gründung eines Inklusionsbetriebes gem. § 215 SGB IX? Im ersten Schritt bitten wir Sie, Ihre Konzeption vorzustellen!
Inklusionsbetriebe finden Ihre gesetzliche Grundlage in den §§ 215 ff Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX).
Folgende Inhalte sollte das Konzept zur Gründung eines Inklusionsbetriebes enthalten:
1. Vorstellung der Gesellschafter bzw. des Unternehmens
a) Gesellschafter(-struktur)
b) Geschäftsführung (Angaben zur Qualifikation und beruflichen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung)
2. Darstellung der Motivation zur Gründung eines Inklusionsbetriebes
3. Genaue Beschreibung des Produktes bzw. der zu erbringenden Dienstleistungen sowie der Kunden und Absatzmärkte
4. Einschätzung zu den Marktchancen und zur Markt-/Konkurrenzsituation
5. Darstellung des Personalkonzeptes
a) Stellenplanung (voraussichtliche Anzahl der geplanten Stellen für Menschen mit und ohne Behinderung)
b) Angaben zur Qualifikation und beruflichen Branchenerfahrung der für den Inklusionsbetrieb hauptverantwortlichen Betriebsleitung
c) Beschreibung der Aufgaben/Tätigkeiten sowie der Anforderungen für die geplanten Arbeitsplätze der einzustellenden Menschen mit Behinderung (Stellenprofil)
6. Überschlägige betriebswirtschaftliche Kalkulation
a) Quantifizierung der Umsatzerwartungen, Materialaufwand, Personalkosten (Mindestlohn/Anwendung Tarifvertrag), weiterer Betriebskosten (z.B. Raumkosten, Energiekosten, Versicherungen, Instandhaltung, Werbung, Kfz-Kosten, Buchhaltung)
b) Investitionskostenplanung (Bau- und Ausstattungskosten) sowie Planung der Finanzierung dieser Kosten
Hinweis bei Planung einer Inklusionsabteilung: In diesem Fall bitten wir Sie möglichst die aktuelle Bilanz sowie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des letzten und aktuellen Geschäftsjahres vorzulegen.
7. Beschreibung der Chancen und Risiken
Kontakt für Fragen und zur Einreichung des Konzepts
Falls Sie bereits im Vorfeld der Erstellung des Konzeptes Fragen haben, melden Sie sich gerne telefonisch beim LWL-Inklusionsamt Arbeit
Ansprechperson: Michael Veltmann, Tel. 0251-591 3826, E-Mail: michael.veltmann@lwl.org
Bitte senden Sie Ihre Konzeption an die Mailadresse: inklusionsbetriebe@lwl.org
Wie geht es weiter?
Nach dem Einreichen Ihres Konzeptes erfolgt ein erstes Planungsgespräch mit dem LWL-Inklusionsamt Arbeit und/oder der Betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle für Inklusionsbetriebe bei der Handwerkskammer Münster.
In diesem Gespräch erhalten Sie weitere Informationen zur Förderung von Inklusionsbetrieben und den nächsten Planungsschritten. Die Fachberatung der Betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle der HWK Münster unterstützt Sie ebenfalls kostenlos bei der weiteren betriebswirtschaftlichen Planung.
Weitere Informationen sowie die Ansprechperson beim LWL-Inklusionsamt Arbeit finden Sie auch unter