Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Eine Erkrankung, ein Unfall - egal ob alt, jung, behindert oder nicht behindert - können zu längeren oder häufigen Ausfallzeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb führen. Hier hat der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Was ist ein BEM?
Ist ein Beschäftigter länger als sechs Wochen ohne Unterbrechung oder wiederholt in den letzten 12 Monaten arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber handeln. Er hat ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.
Das heißt, er muss zunächst mit der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter Kontakt aufnehmen. Für alle folgenden Schritte und Maßnahmen ist die Zustimmung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters erforderlich. Außerdem sind Betriebs- oder Personalrat und bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. Es könne auch weitere betriebliche Partner, wie der Betriebsarzt oder Rehabilitationsträger oder das Inklusionsamt einbezogen werden.
Ziele des BEM
Das Ziel des Arbeitgebers muss es sein, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Mitarbeiterin oder des betroffenen Mitarbeiters zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und so der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Wie funktioniert BEM im Betrieb?
Jeder Betrieb oder jede Dienststelle kann für sich ein Verfahren für den Ablauf eines BEM im Betrieb festschreiben. Hierfür gibt es keine weiteren gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sollte es eine verbindliche Vereinbarung im Betrieb zum Verfahren des BEM geben.
Wie unterstützt das Inklusionsamt?
In einem BEM-Einzelfall kann das Inklusionsamt mit den Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, zum Beispiel mit Zuschüssen zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung dazu beitragen, dass ein schwerbehinderter Mitarbeiter nach einer längeren Erkrankung schnell wieder an den Arbeitsplatz zurück kommen kann.
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit unterstützt bei Fragen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum BEM und bietet dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- oder Personalrat Fortbildungen zum Thema an.
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Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren "ZB Ratgeber BEM", "ZB Info Prävention & BEM" und "Handlungsempfehlungen zum BEM".