Prävention statt Kündigung
Bei der Arbeit kann es Schwierigkeiten geben. Durch Veränderungen im Betrieb kann die Arbeitsleistung wegen der Behinderung beeinträchtigt sein oder die Fehlzeiten eines schwerbehinderten Menschen können sich erhöhen. Dass kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist.
Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss handeln und aktiv werden. Er ist gesetzlich verpflichtet nach Lösungen zu suchen, um das Arbeitsverhältnis zu sichern. Prävention bedeutet hier, dass der Arbeitgeber vorbeugend tätig werden muss, um die Arbeitsplätze zu sichern.
Ein frühzeitiges Handeln ist hier wichtig. Dabei hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Inklusionsamt mit einzubeziehen. Mit diesen Beteiligten hat der Arbeitgeber alle Möglichkeiten der Beratung und finanziellen Unterstützung zu erörtern, um die Schwierigkeiten zu lösen, das Arbeitsverhältnis auf Dauer zu sichern und eine Kündigung zu vermeiden.
Über diese Prävention hinaus muss der Arbeitgeber nach dem Gesetz ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.