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Infos zum Daten-Schutz

Infos zum Daten-Schutz

Der Landschafts-Verband Westfalen-Lippe
ist ein Träger der Eingliederungs-Hilfe.
Die Abkürzung für Landschafts-Verband Westfalen-Lippe
ist LWL.
Viele Menschen benutzen diese Abkürzung.
Der LWL ist zum Beispiel ein Leistungs- Träger.
Ein Leistungs- Träger ist ein bestimmtes Amt.
Wenn Sie in einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
arbeiten wollen:
Dann müssen Sie Eingliederungs-Hilfe beantragen.

Infos zum Daten-Schutz

Das machen Sie beim LWL-Inklusions-Amt Arbeit.
Der LWL prüft:
welche Leistung brauchen Sie.
Der LWL genehmigt die Leistung.
Der LWL bezahlt Ihren Hilfe- Leister
Das heißt zusammen: Eingliederungs-Hilfe.

Infos zum Daten-Schutz

Dafür braucht der LWL Ihre persönlichen Daten.
Der LWL informiert Sie über die Arbeit mit Ihren Daten.
Haben Sie Fragen dazu?
Dann können Sie bei diesen Stellen nachfragen:


1. LWL-Inklusionsamt Arbeit
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Von Vincke-Straße 23 — 25
48143 Münster
Telefon: 02 51 — 591 — 44 68
Fax: 02 51 — 591 — 58 06
E-Mail: wfbm@lwl.org
Internet-Seite: www.lwl.org

2. Daten-Schutz-Beauftragter
Der LWL hat eine Person,
die sich um den Schutz Ihrer Daten kümmert.


Daten-Schutz-Beauftragter
LWL-Kern-Verwaltung
Karlstraße 11
48133 Münster
Telefon: 02 51 — 591 — 33 36
Fax: 02 51 — 591 — 71 33 36
E-Mail: datenschutz@lwl.org

 

Infos zum Daten-Schutz

3. Ihre Rechte
Wenn es um Ihre persönlichen Daten geht:
Dann haben Sie verschiedene Rechte.
Die stehen in diesem Text.
    
Es kann Ausnahmen geben.
Dann sind diese Rechte eingeschränkt.
Das sind Ihre Rechte.
Die stehen in der Daten-Schutz-Grund-Verordnung.
Die Abkürzung ist DS-GVO.

 

  • Recht auf Auskunft:
    Sie dürfen wissen,
    mit welchen Daten von Ihnen wir arbeiten:
    Das steht im Artikel 15 von der DS-GVO.

Infos zum Daten-Schutz

  • Recht auf Widerspruch:
    Wenn der LWL mit
    Ihren persönlichen Daten arbeitet:
    Dann dürfen Sie dazu Nein sagen.
    Mehr Infos bekommen Sie unter Punkt 4.

Infos zum Daten-Schutz

  • Recht auf Berichtigung:
    Der LWL hat falsche Daten von Ihnen.
    Oder es fehlen Daten von Ihnen.
    Sie sehen das.
    Und Sie sagen das dem LWL.
    Dann muss der LWL die richtigen Daten aufschreiben.
    Das steht im Artikel 16 von der DS-GVO.

 

Infos zum Daten-Schutz

  • Recht auf Löschung:
    Der LWL muss Ihre persönlichen Daten löschen.
    Wenn Sie das wollen.
    Das ist Ihr Recht.
    Das steht im Artikel 17 von der DS-GVO.

Infos zum Daten-Schutz

  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
    Sie dürfen die Nutzung Ihrer Daten einschränken.
    Das heißt:
    Der LWL löscht nicht alle Ihre Daten.
    Sie dürfen bestimmen:
    Mit einigen Daten darf der LWL arbeiten.
    Mit anderen Daten darf der LWL nicht arbeiten.
    Das steht im Artikel 18 von der DS-GVO.
  • Recht auf Beschwerde:
    Sie meinen vielleicht:
    Mit Ihren Daten wurde falsch gearbeitet.
    Die Daten-Schutz-Gesetze wurden nicht beachtet.
    Dann können Sie sich bei der Aufsichts-Behörde beschweren.
    Die Aufsichts-Behörde ist ein Amt.

    Wenn jemand die Daten-Schutz-Gesetze nicht beachtet hat:
    Dann kümmert sich dieses Amt darum.
    Das steht im Artikel 77 von der DS-GVO.
    Die Adresse von der Aufsichtsbehörde ist:

    Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz und
    Informations-Freiheit Nordrhein-Westfalen
    Postfach 20 04 44
    40102 Düsseldorf
    Telefon: 02 11 — 38 42 40
    E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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  • Recht auf Daten-Übertragbarkeit:
    Wenn Sie Ihre persönlichen Daten brauchen
    und wenn Sie woanderseinen Antrag stellen wollen:
    Dann muss der LWL Ihnen Ihre Daten geben.
    Sie geben Ihre Daten dann weiter.
    Darauf haben Sie ein Recht.
    Das steht in Artikel 20 von der DS-GVO.
  • Recht auf Widerspruch
    Der LWL arbeitet mit Ihren persönlichen Daten.
    Aus persönlichen Gründen möchten Sie das nicht mehr.
    Dann sagen Sie Nein.
    Der LWL darf die Daten dann nicht mehr benutzen.

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Aber es gibt Ausnahmen:
Manchmal darf der LWL Ihre Daten doch weiter benutzen.
Wenn der LWL die Daten weiter benutzen darf:
Dann muss das für viele Menschen nützlich sein.
Zum Beispiel:
Eine ansteckende Krankheit
soll sich nicht weiter verbreiten.

Das alles steht in Artikel 21 vom DS-GVO.

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5. Darum arbeitet der LWL mit Ihren Daten


Der LWL prüft:

  • Muss er Ihren Arbeits-Platz
    in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
    bezahlen?
    Dafür braucht der LWL
    Ihre persönlichen Daten.

    Sie tragen Ihre Daten in ein Formular ein.
    Das Formular heißt Persönliche Angaben.

  • Haben Sie Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe?
    Welche anderen Leistungen können dazu gehören?
    Oder haben Sie keinen Anspruch?

 

  • Welcher Hilfe-Leister
    kann Ihnen die Leistungen
    der Eingliederungs-Hilfe anbieten?
    Ein Hilfe-Leister ist zum Bespiel die Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Der LWL muss diese Prüfung sehr gut planen.
Dafür braucht er nicht alle von Ihren Daten.
Der LWL braucht nur die Daten
aus dem Formular Persönliche Angaben.
Der LWL darf
mit den Daten für Ihren Antrag arbeiten.
Das steht in den
Sozial-Gesetz-Büchern 9 und 10.

6. Welche Daten der LWL von Ihnen braucht

Der LWL braucht viele
persönliche Daten von Ihnen.
Dann kann der LWL Sie gut unterstützen.
Welche Daten das sind:
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 10.

Diese Daten braucht der LWL von Ihnen:

Persönliche Daten:

  • Ihr Name und Vor-Name
  • Ihr Geburts-Datum
  • Ob Sie verheiratet sind.
    Ob Sie alleine leben.
    Ob Sie geschieden sind.

Oder ob Ihr Ehe-Partner schon gestorben ist.
Das heißt in schwerer Sprache: Familien-Stand.

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Kontakt-Daten
Das sind zum Beispiel:

  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefon-Nummer
  • Ihre E-Mail-Adresse

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Ihre Behinderung

  • Welche Behinderung hat ein Arzt bei Ihnen festgestellt?
  • Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

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Ihre Unterstützung:

  • Werden Sie von Ihrer Familie unterstützt?
  • Haben Sie einen rechtlichen Betreuer?

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Muss vielleicht jemand anderes Ihre Eingliederungs-Hilfe bezahlen?
Das ist zum Beispiel dann so:

  • Sie hatten einen Unfall.
    Und jemand anderes war schuld.
    Dann prüft der LWL:
    Muss dieser Mensch
    Ihre Eingliederungs-Hilfe bezahlen?
     
  • Oder muss eine Versicherung Ihre Eingliederungs-Hilfe bezahlen?

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Andere Leistungen:
Der LWL muss wissen:
Bekommen Sie schon andere Hilfen?
Besonders Hilfen zum Wohnen.
Das kann Eingliederungs-Hilfe sein.

Oder das können Leistungen
von der Pflege-Versicherung sein.

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7. Der LWL braucht Ihre persönlichen Daten
Sie müssen dem LWL Ihre Daten nicht geben.
Dafür gibt es kein Gesetz.
Aber:
Nur mit Ihren persönlichen Daten
kann der LWL Sie unterstützen.
Ohne Ihre Daten kann der LWL
Ihnen keine Leistungen genehmigen.
Zum Beispiel auch keinen Werkstatt-Platz.

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8. Ihre Daten und andere Länder
Ihre persönlichen Daten werden nur
in der Europäischen Union benutzt.

9. Löschen von den persönlichen Daten
Der LWL löscht irgendwann Ihre persönlichen Daten.
Wann er das machen muss:
Das sagen die Daten-Schutz-Gesetze.
Bis dahin behält der LWL Ihre Daten.

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit grüßt Sie freundlich.

Dieser Brief ist automatisch geschrieben worden.
Deshalb muss er nicht unterschrieben werden.