"Kontakte im Vorfeld sind extrem hilfreich"
»Kontakte im Vorfeld sind extrem hilfreich«
Werner Feldes | Schwerbehindertenrecht und Inklusion 7/2021
INTERVIEW SuI sprach mit Jacqueline Büschker vom LWL-Inklusionsamt Arbeit Münster über die Rolle der Begleitenden Hilfe bei der Wiedereingliederung behinderter Beschäftigter und über die Zusammenarbeit mit den SBVen und Betriebsräten.
SuI: Wenn im BEM-Verfahren ein Hilfebedarf erkannt wird, kann das Integrationsamt herangezogen werden. Passiert das häufig? Bei welchen Schwierigkeiten sollen Sie helfen?
Jacqueline Büschker: Schon im Vorfeld landen viele Anfragen bei uns, weil Arbeitgeber:innen sich fragen, was sie im BEM im Umgang mit behinderten Menschen beachten müssen. Wir stellen häufig fest, dass Ideen fehlen, wie die Eingliederung gelingen kann: was lässt sich technisch gestalten, welcher Fachdienst ist einzubeziehen, wie kann die hauseigene technische Beratung unterstützen?
SuI: Welches sind typische Leistungen der Begleitenden Hilfe, die Sie in die BEM-Verfahren einbringen?
Jacqueline Büschker: Wir bringen uns zum einen bei der Entwicklung von Lösungen zur leidensgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen ein, wie etwa Arbeitsplatzumgestaltung, Arbeitszeitanpassung, Umsetzung, Teamwechsel. Unsere Fachdienste gehen vor Ort und suchen nach geeigneten behinderungsgerechten Lösungen. Die Vorfeldkontakte zu Arbeitgebern und SBVen sind dabei extrem hilfreich. Wenn einzelne Mitarbeiter:innen bei uns anfragen, geht es vorwiegend um Befürchtungen, die mit BEM-Gesprächen zu tun haben. Dann versuchen wir die Ängste und die tatsächlichen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz abzubauen.
SuI: Welche Unterstützungsmaßnahmen sind bei Menschen mit psychischer Behinderung besonders erfolgreich?
Jacqueline Büschker: Wir machen neben einer regelmäßigen Begleitung durch den Integrationsfachdienst am Arbeitsplatz sehr gute Erfahrungen mit einem Job-Coaching. Dabei verbessern Menschen mit psychischer Behinderung gemeinsam mit einem Trainer die Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit im Team. In Einzelfällen findet Job-Coaching auch schon in der Wiedereingliederung statt. Stark angefragt sind außerdem Ausgleichszahlungen bei besonderen Belastungen, wie Leistungsminderungen und wenn Betroffene besondere personelle Unterstützung benötigen.
SuI: Technische und andere Maßnahmen müssen beantragt werden, die Unternehmen erwarten aber oft schnelle Unterstützung. Wie zeitnah können sie helfen?
Jacqueline Büschker: Unser Ziel ist es, gerade in dringlichen Situationen, Leistungen schnellstmöglich zu bewilligen, damit Beschäftigte im BEM wieder arbeitsfähig sind. Sobald wir eine fachdienstliche Einschätzung erhalten und die Angelegenheit eilig ist, erteilen wir die Bewilligung sehr zügig. Dies gilt auch für die Bewilligung technischer Arbeitshilfen durch die Fachstellen vor Ort.
SuI: Erleben Sie die Veränderungen durch die Digitalisierung als Chancen oder eher als Hindernis für die Wiedereingliederung Langzeitkranker?
Jacqueline Büschker: Grundsätzlich bietet die zunehmende Digitalisierung vielfältige Lösungen für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen. Auch für Langzeiterkrankte sehe ich eher die Chancen, vor allem wenn ich an die Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen denke, um die Menschen wieder fit zu machen, damit sie mithalten können. Nach einer Langzeiterkrankung sind dafür allerdings vorrangig die Rehaträger zuständig.
SuI: Wie zufrieden sind Sie mit der Zusammenarbeit mit den SBVen und Betriebsräten? Gibt es etwas zu verbessern?
Jacqueline Büschker: In unserer Region sind wir in gutem Kontakt insbesondere zu den SBVen in den großen Unternehmen. Wir bieten zahlreiche Schulungen an, um die SBVen für ihre Aufgaben und unsere Leistungen fit zu machen. Unser Wunsch ist es, dass sie uns bei allen Arten von Schwierigkeiten frühzeitig einbinden.
Das Interview führte Werner Feldes.
Hinweis:
Jacqueline Büschker ist im Inklusionsamt Münster federführend für das Thema BEM zuständig und arbeitet in NRW eng mit den Fachstellen »Behinderte Menschen im Beruf« bei den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen, die vorrangig im BEM-Verfahren eingebunden sind.
Kontakt: jacqueline.bueschker@lwl.org
QUELLE: Schwerbehindertenrecht und Inklusion; Ausgabe 7/2021 COPYRIGHT: Bund-Verlag GmbH, Frankfurt/Main